Planungsinstrumente

Der Kanton nimmt die Aufgabe wahr, die Mobilität grossräumig zu verbessern. Er hat die Bedürfnisse eines ausgedehnten und heterogenen Raums abzudecken. Verschiedene kantonale und regionale Planungsinstrumente befassen sich mit der Mobilität im Kanton Luzern.

Kantonale Planungsinstrumente

Kantonsstrategie ab 2019

Die Kantonsstrategie ist das oberste Planungs- und Führungsinstrument des Regierungsrates. Einer der sechs politischen Schwerpunkte lautet: Leistungsfähige Verkehrssysteme. - Wir stärken den Kanton, indem wir seine Regionen und Zentren durch leistungsfähige Verkehrssysteme verknüpfen und so an die grossen nationalen und internationalen Verkehrsachsen anbinden.

Richtplan

Der Richtplan ist das strategische Führungs- und Leitinstrument für die räumliche Entwicklung im Kanton. Er enthält die strategischen Inhalte der Verkehrspolitik und ist behördenverbindlich. 
Die im kantonalen Richtplan enthaltenen strategischen Aussagen zur Verkehrsentwicklung und Mobilität beschränken sich im heutigen Kapitel Z auf Grundsätze zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr sowie zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität (Kapitel Z3). Im Kapitel M Mobilität finden sich weitere strategische Entwicklungsziele. Dazu zählt insbesondere die richtungsweisende Festlegung im Kapitel M1 «Gesamtverkehrspolitik».

In der demnächst anstehenden, umfassenden Richtplanrevision werden die strategischen Aussagen zur Verkehrsentwicklung und Mobilität überprüft und aktualisiert.

öV-Bericht

Der öV-Bericht (Bericht über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den öffentlichen Personenverkehr) hält die Stossrichtungen und das Zielbild für die öV-Entwicklung in den jeweils kommenden Jahren fest und leitet daraus Massnahmen für das öV-Angebot ab. Er zeigt das Zusammenspiel zwischen der Infrastrukturplanung des Kantons und der Angebotsplanung und -festsetzung des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) auf. Der öV-Bericht berücksichtigt die im Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) genannten Ziele und Grundsätze, die Funktion der Linien, das Erschliessungspotenzial, die Siedlungsstruktur und -entwicklung sowie die Wirtschaftlichkeit und die Kostenentwicklung.

Agglomerationsprogramm

Mit dem Agglomerationsprogramm werden mit vernetzten Massnahmen die Verkehrs- und Siedlungsprobleme der Agglomeration angepackt. Sie koordinieren die weitere Siedlungsentwicklung, entlasten die Stadt und die umliegenden Gebiete vom Verkehr, fördern das Umsteigen auf den öffentlichen, Fuss-, und Veloverkehr und schonen die Umwelt.

Bauprogramm für die Kantonsstrassen

Die Projekte auf dem Kantonsstrassennetz werden jeweils vom Regierungsrat und Kantonsrat im Bauprogramm für die Kantonsstrassen verabschiedet. Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur ist für Planung, Realisierung, Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen zuständig.  

Velokonzept

Im Jahr 1994 wurde ein kantonales Radroutenkonzept erarbeitet, welches die wichtigsten Verbindungen bzw. Bedürfnisse des Bedarfsverkehrs abdecken soll. Das kantonale Radroutenkonzept von 1994 wurde 2009 ergänzt. Das Radroutenkonzept ist für Radverkehrsanlagen eine behördenverbindliche Planungsgrundlage bei der Erarbeitung des Bauprogramms für die Kantonsstrassen.

Aktuell erarbeitet der Kanton Luzern ein neues Velokonzept, das die Weiterentwicklung der Veloinfrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahre sicherstellt. Ziel ist ein attraktives, zusammenhängendes, durchgängiges und sicheres Velowegnetz im ganzen Kanton Luzern. Das Velokonzept schafft dafür die Grundlage, die bis Ende 2024 vorliegen soll.

Weitere Informationen zum Fuss- und Veloverkehr: hier.

Gesetzliche Grundlagen

Strassengesetz (StrG)
Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG)
Weggesetz (WegG)
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

Verordnungen

Verfassung des Kantons Luzern (KV) (SRL Nr. 1)
Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) (SRL Nr. 775)
Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) (SRL Nr. 775a)
Reglement für den Verkehrsverbund Luzern (SRL Nr. 775b)
Strassengesetz (StrG) (SRL Nr. 755)
Strassenverordnung (StrV) (SRL Nr. 756)
Weggesetz (WegG) (SRL Nr. 758a)
Wegverordnung (WegV) (SRL Nr. 758b)
Planungs- und Baugesetz (PBG) (SRL Nr. 735)
Planungs- und Bauverordnung (PBV) (SRL Nr. 736)
Kantonales Energiegesetz (KEnG) (SRL Nr. 773)
Kantonale Energieverordnung (KEnV) (SRL Nr. 774)

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen