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Mobilität

Programm Gesamtmobilität

Aktuell

Der Kantonsrat hat dem neuen Programm Gesamtmobilität klar zugestimmt. Die Beratung der Botschaft über die künftige Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öV ist noch nicht abgeschlossen.

Das Programm Gesamtmobilität soll ab 2027 gelten, die Gesetzesanpassungen zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öV sollen 2028 in Kraft treten.


Luzerner Seebrücke mit Bus, Autos, Velos, Fussgänger und Schiffverkehr, mit der Rigi im Hintergrund (Symbolbild Programm Gesamtmobilität).

Der Kanton Luzern bündelt seine Mobilitätsplanung neu in einem einzigen Instrument: im Programm Gesamtmobilität. 

Damit die bestehenden Verkehrsinfrastrukturen so effizient wie möglich genutzt, gut unterhalten, erneuert und – wo erforderlich – ausgebaut werden, schafft der Kanton Luzern mit dem Programm Gesamtmobilität ein neues, umfassendes Planungsinstrument. Es ersetzt das bisherige Bauprogramm für die Kantonsstrassen und den Bericht über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den öffentlichen Personenverkehr (öV-Bericht) als eigenständige Planungsinstrumente. Es integriert das kantonale Velokonzept und ist das zentrale Instrument für die Koordination von Massnahmen über alle Verkehrsmittel hinweg.

Erstes Massnahmenprogramm für 2027–2030

Im ersten Massnahmenprogramm Mobilität sind Massnahmen enthalten, die in der Umsetzungsperiode 2027–2030 geplant oder realisiert werden sollen. Grundlage ist das aktuelle Bauprogramm für die Kantonsstrassen. Weitere Massnahmen stammen unter anderem aus dem neuen Velokonzept, der Busbeschleunigungsstudie, regionalen Planungen sowie dem Programm der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte des Kantons (ESP-Programm). Zudem werden auch kantonsweite Umsetzungsprogramme integriert, zum Beispiel für behindertengerechte Bushaltestellen.

Die öV-Angebotsmassnahmen betreffen Angebotsänderungen, Investitionen in Rollmaterial, fossilfreien öV und Werkstätten sowie ergänzende Weiterentwicklungen. Die öV-Massnahmen werden wie bis anhin vom Verbundrat des Verkehrsverbunds beschlossen; die Abgeltungen tragen Kanton und Gemeinden je zur Hälfte.

Finanzierung der Mobilität langfristig sichern

Das Programm Gesamtmobilität baut auf den Zielen aus dem Planungsbericht Zukunft Mobilität im Kanton Luzern (Zumolu) auf. 

Um die Finanzierung langfristig zu sichern und zu stabilisieren, hat die Regierung eine Vorlage zur Neuregelung der Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs erarbeitet. Die Vorlage bildet neben dem kantonalen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) den finanziellen Rahmen für die Umsetzung der Massnahmen aus dem Massnahmenprogramm Mobilität.

Für die nächsten Jahre besteht grosser Investitionsbedarf in die Mobilitätsinfrastruktur – sowohl für die Ausgaben für die Strasseninfrastruktur als auch die Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr steigen an.

Um die Finanzierung langfristig sicherzustellen und Schwankungen abzufedern, hat der Regierungsrat eine Vorlage zur Neuregelung der Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs erarbeitet. Die zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) neu verteilt und geregelt werden. Konkret ist eine Anpassung des Verteilschlüssels zur zweckgebundenen Verwendung der Verkehrssteuern und der LSVA auf neu 90 statt 65 Prozent für die Strassenaufwendungen und auf neu 10 statt 35 Prozent für die öV-Aufwendungen vorgesehen.

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement

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Leiter Programm Gesamtmobilität
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