Der Kanton Luzern bündelt seine Mobilitätsplanung neu in einem einzigen Instrument: im Programm Gesamtmobilität. Vom 3. November 2025 bis 6. Februar 2026 ist die Vorlage in der Vernehmlassung.
Damit die bestehenden Verkehrsinfrastrukturen so effizient wie möglich genutzt, gut unterhalten, erneuert und – wo erforderlich – ausgebaut werden, schafft der Kanton Luzern mit dem Programm Gesamtmobilität ein neues, umfassendes Planungsinstrument. Es ersetzt das bisherige Bauprogramm für die Kantonsstrassen und den Bericht über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den öffentlichen Personenverkehr (öV-Bericht) als eigenständige Planungsinstrumente. Es integriert das kantonale Velokonzept und ist das zentrale Instrument für die Koordination von Massnahmen über alle Verkehrsmittel hinweg.
Erstes Massnahmenprogramm für 2027–2030
Im ersten Massnahmenprogramm Mobilität sind 137 Massnahmen im Umfang von 338 Millionen Franken enthalten, die in der Umsetzungsperiode 2027–2030 geplant oder realisiert werden sollen. Grundlage ist das aktuelle Bauprogramm für die Kantonsstrassen. Weitere Massnahmen stammen unter anderem aus dem neuen Velokonzept, der Busbeschleunigungsstudie, regionalen Planungen sowie dem Programm der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte des Kantons (ESP-Programm). Zudem werden auch kantonsweite Umsetzungsprogramme integriert, zum Beispiel für behindertengerechte Bushaltestellen. Die öV-Angebotsmassnahmen betreffen Angebotsänderungen, Investitionen in Rollmaterial, fossilfreien öV und Werkstätten sowie ergänzende Weiterentwicklungen. Die öV-Massnahmen werden wie bis anhin vom Verbundrat des Verkehrsverbunds beschlossen; die Abgeltungen tragen Kanton und Gemeinden je zur Hälfte.
Strategie und Finanzierung
Das Programm Gesamtmobilität baut auf den Zielen aus dem Planungsbericht
Zukunft Mobilität im Kanton Luzern (Zumolu) auf. Um die Finanzierung langfristig zu sichern und zu stabilisieren, hat die Regierung eine Vorlage zur Neuregelung der Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs erarbeitet. Die entsprechende Vernehmlassung dafür dauert bis am 16. Januar 2026 (vgl. (vgl.
Mitteilung vom 24.09.2025). Die Vorlage bildet neben dem kantonalen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) den finanziellen Rahmen für die Umsetzung der Massnahmen aus dem Massnahmenprogramm Mobilität.