Am 3. Dezember 2024 hat der Kantonsrat den Planungsbericht «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» (B 28) zustimmend zur Kenntnis genommen und ihn mit insgesamt elf Bemerkungen ergänzt (vgl. Beschlüsse Kantonsrat). Die Regierung wurde unter anderem beauftragt, eine Ergänzung der Strassenverkehrsverordnung zu prüfen, um die im Planungsbericht definierten Kriterien für die Anordnung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts zu verankern. Ausserdem soll die Verordnung festhalten, dass die Prüfung von Tempo 30 auf Gesuch von Gemeinden hin oder von Amtes wegen erfolgt und die Verkehrsanordnung mit Begründung veröffentlicht wird.
Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Strassenverkehrsverordnung zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung wird über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt und dauert vom 24. Februar bis 20. Juni 2025.
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Nächste Schritte
Die Anpassung der Strassenverkehrsverordnung wird der Regierungsrat nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens und unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse vornehmen. Da dies nicht mehr vor den Sommerferien der Fall ist, wird die Abstimmung zur hängigen Initiative «Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen», die bisher für den 18. Mai 2025 eingeplant war, verschoben und voraussichtlich am 30. November 2025 stattfinden. So kann sichergestellt werden, dass für eine allfällige Volksabstimmung die rechtlichen Grundlagen für die kantonale Tempo-30-Praxis vorliegen.