Die Ausgangslage und der Umgang mit Tempo 30 hat sich in den letzten Jahren – insbesondere aufgrund der Rechtsprechung – schweizweit verändert. Heute ist Tempo 30 in Wohnquartieren breit akzeptiert und weit verbreitet. Diskutiert wird insbesondere bei Tempo-30-Strecken auf verkehrsorientierten Strassen innerorts.
Mit einem Planungsbericht legt der Regierungsrat die rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts dar. Der Bericht ist die Basis, um die Bewilligungspraxis zu vereinheitlichen und die Entscheidungskriterien transparent zu machen. Am 3. Dezember 2024 hat der Kantonsrat den Planungsbericht zustimmend zur Kenntnis genommen und mit insgesamt elf Bemerkungen ergänzt. Diese werden mit der Anpassung der Strassenverkehrsverordnung per 1. September 2025 formal verankert.
Planungsbericht Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts