Vernehmlassung zum Planungsbericht: Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts

Mit einem Planungsbericht legt die Luzerner Regierung dar, wie sie zukünftig mit Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts umgehen will. Neben den Wirkungen von Tempo 30 stellt der auch die vorgesehenen Entscheidungskriterien für die zukünftige Beurteilung von neuen Tempo-30-Abschnitten dar. Die Regierung gibt den Berichtsentwurf nun vom 12. März bis am 3. Mai 2024 in eine Vernehmlassung.

Kantonsrat erteilt Auftrag für einen Planungsbericht über Tempo-30-Praxis im Kanton Luzern

Am 23. Oktober 2023 erklärte der Kantonsrat die Motion M 1079 von Georg Dubach als teilweise erheblich und erteilte der Regierung damit den Auftrag für einen Planungsbericht, der eine Auslegeordnung der rechtlichen Grundlagen beinhaltet und aufzeigt, wie die Regierung die künftige Praxis und die Umsetzung zur Bewilligung von Tempo 30 im Kanton Luzern handhaben will. Nun liegt der Entwurf des Planungsberichts vor, den die Regierung zuhanden einer Vernehmlassung verabschiedete hat.

Digitale Vernehmlassung

Die Vernehmlassung des Planungsberichts dauert vom vom 12. März bis 5. Mai 2024. Sie richtet sich primär an die Parteien, Gemeinden, Regionalen Entwicklungsträger, der Verband Luzerner Gemeinden (VLG), der Verkehrsverbund Luzern (VVL), der VCS Sektion Luzern, der TCS Sektion Waldstätten sowie die kantonalen Departemente. Die Vernehmlassung wird mit dem digitalen Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt.

Vernehmlassungsunterlagen

Nächste Schritte 

Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden in die Überarbeitung der Botschaft des Regierungsrats an den Kantonsrat miteinbezogen. Es ist vorgesehen, den Planungsbericht noch diesen Sommer dem Parlament zur Behandlung vorzulegen. Parallel dazu wird die Regierung auch ihre Haltung zur Volksinitiative Tempo 50 zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Der Kanton Luzern beobachtet auch die Entwicklungen in diesem Thema auf nationaler Ebene und bezieht sie, wenn nötig, nach der Vernehmlassung in den Planungsbericht mit ein.

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