Mit einem Planungsbericht legt die Luzerner Regierung dar, wie sie zukünftig mit Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts umgehen will. Neben den Wirkungen von Tempo 30 stellt der auch die vorgesehenen Entscheidungskriterien für die zukünftige Beurteilung von neuen Tempo-30-Abschnitten dar.
Regierung legt Planungsbericht über Tempo-30-Praxis im Kanton Luzern vor
Am 23. Oktober 2023 erklärte der Kantonsrat die Motion M 1079 von Georg Dubach als teilweise erheblich und erteilte der Regierung damit den Auftrag für einen Planungsbericht, der eine Auslegeordnung der rechtlichen Grundlagen beinhaltet und aufzeigt, wie die Regierung die künftige Praxis und die Umsetzung zur Bewilligung von Tempo 30 im Kanton Luzern handhaben will. Nach der Vernehmlassung liegt nun der Planungsberichts vor, den die Regierung zuhanden des Kantonsrats verabschiedet hat.
Planungsbericht Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts
Vernehmlassung
Der Planungsbericht Tempo 30 (Botschaft 28) befand sich vom 12. März bis 3. Mai in der Vernehmlassung (vgl. Medienmitteilung vom 12.03.2024).
Es gingen insgesamt 68 Stellungnahmen ein. Sechs davon stammen von Parteien, 44 von Gemeindeverbänden und Gemeinden, zwölf von weiteren Interessenverbänden und Organisationen, vier aus der Verwaltung oder verwaltungsnahen Einheiten sowie zwei von Privatpersonen.
Der Bericht wird von der Mehrheit als ausgewogen wahrgenommen. Die Stellungnahmen würdigen den Bericht fast ausnahmslos als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion rund um Tempo 30. Die bekannten unterschiedlichen Standpunkte der verschiedenen Parteien und Interessenvertretungen in Bezug auf die Sichtweise von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen widerspiegeln sich auch im Vernehmlassungsergebnis.
Aufgrund der Vernehmlassung ergaben sich einige Präzisierungen im Bericht, namentlich wurde die Zahl der Entscheidungskriterien für die Beurteilung von Tempo-30-Gesuchen reduziert.
Nächste Schritte
Als nächstes folgt die Behandlung des Planungsberichts im Kantonsrat. Das ist im Herbst 2024 vorgesehen.
Nach der Behandlung im Kantonsrat kann ein Leitfaden oder ein Merkblatt für die Gemeinden erstellt werden, damit die Gemeinden die Voraussetzungen und die Beurteilungskriterien für Tempo-30-Gesuche kennen und entsprechende Vorabklärungen treffen können.
Parallel zum Planungsbericht hat die Regierung auch ihre Haltung zur Volksinitiative Tempo 50 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet (Botschaft 29). Er lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.
Der Kanton Luzern beobachtet auch die Entwicklungen rund um Tempo 30 auf nationaler Ebene und bezieht sie, wenn nötig, in die kantonale Praxis ein.