Planungsbericht: Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts

Mit einem Planungsbericht legt die Luzerner Regierung dar, wie sie zukünftig mit Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts umgehen will. Neben den Wirkungen von Tempo 30 stellt der auch die vorgesehenen Entscheidungskriterien für die zukünftige Beurteilung von neuen Tempo-30-Abschnitten dar.

Am 23. Oktober 2023 erklärte der Kantonsrat die Motion M 1079 von Georg Dubach als teilweise erheblich und erteilte der Regierung damit den Auftrag für einen Planungsbericht, der eine Auslegeordnung der rechtlichen Grundlagen beinhaltet und aufzeigt, wie die Regierung die künftige Praxis und die Umsetzung zur Bewilligung von Tempo 30 im Kanton Luzern handhaben will. Am 3. Dezember 2024 hat der Kantonsrat den Planungsbericht zustimmend zur Kenntnis genommen und mit insgesamt elf Bemerkungen ergänzt (vgl. Beschlüsse Kantonsrat).

Planungsbericht Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts

Auf der Basis des verabschiedeten Planungsberichts wird der Regierungsrat zügig eine Vernehmlassungsvorlage für die notwendige Anpassung der Strassenverkehrsverordnung erarbeiten. Die Vernehmlassung ist im Frühling 2025 vorgesehen.

Umgang mit neuen und hängigen Gesuchen 

Hängige Gesuche für Tempo-30-Abschnitte wird die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) mit den neuen Rahmenbedingungen aus der Beratung des Planungsberichts im Kantonsrat überprüfen und beurteilen, dessen Einbezug dem Regierungsrat wichtig war.

Aktuell sind noch mehrere Gesuche hängig. Deren Behandlung wird einige Wochen in Anspruch nehmen, zumal es nun alle Kriterien angemessen zu berücksichtigen gilt. Insbesondere werden die Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr abzuklären sein und ebenso, ob temporäre Geschwindigkeitsreduktionen möglich sind. Neue Gesuche von Gemeinden werden ebenfalls anhand sämtlicher Kriterien aus dem ergänzten Planungsbericht beurteilt.

Merkblatt für Gemeinden

Mit der überarbeiteten Version der Beurteilungsmethode und der teilrevidierten Strassenverkehrsverordnung soll auch ein Merkblatt für die Gemeinden erarbeitet werden. So kennen die Gemeinden die Voraussetzungen und die Beurteilungskriterien für Tempo-30-Gesuche auf Kantonsstrassen und können vor Einreichung allfälliger Gesuche entsprechende Vorabklärungen treffen.